Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2023

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für Programmierleistungen im Bereich Onlinemedien der plus B GmbH, Potsdamer Str. 114, 10785 Berlin (nachfolgend plus B genannt) und ihrem jeweiligen Auftraggeber. Sie dienen dazu eine konstruktive Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu ermöglichen und den optimalen Arbeitserfolg für beide Seiten zu fördern.

1. Vertragsgegenstand

Diese AGB betreffen Vereinbarungen zwischen plus B und dem Auftraggeber bezüglich der Konzipierung und der Realisierung von Onlinemedien, wie z.B. Webseiten, für den Auftraggeber.

2. Leistung/ Leistungsphasen

plus B erbringt ihre Leistung in der Regel in drei Phasen: Konzeptphase (2.1), Umsetzungsphase (2.2), Veröffentlichungsphase (2.3).

2.1 plus B erarbeitet unter Mitwirkung des Auftraggebers einen Plan über die zukünftige Struktur und Funktionalität des Vertragsgegenstandes. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Das Konzept wird vom Auftraggeber am Ende freigegeben.

Ein u.U. bereits vorvertraglich mit dem Auftraggeber erstelltes Konzept gilt als freigegeben und bildet ebenfalls die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung.

2.2 Nach Freigabe des Konzepts beginnt plus B mit der Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts erstellt plus B einen gebrauchstauglich fertigen Vertragsgegenstand, der die vereinbarten Funktionen enthält. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind das alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome. Die Umsetzung wird vom Auftraggeber am Ende freigegeben.

2.3 plus B wird den Vertragsgegenstand nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers übertragen, wo dieser sodann vom Auftraggeber abgenommen wird (Punkt 7). Dies kann durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen. Der Auftraggeber stellt hierfür plus B alle notwendigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.

2.4 Lehnt der Auftraggeber Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat plus B das Recht den Vertrag zu kündigen und kann die für die Konzeptphase und/oder die Umsetzungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen.

2.5 plus B kann sich zu jeder Zeit während des Projekts Dritter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich für den Auftraggeber daraus nicht.

3. Mehraufwand/ Änderungswünsche

3.1 Sollte der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist plus B zur Änderung nicht mehr verpflichtet, auch wenn es sich um eine bereits freigegebene bzw. abgenommene Leistung handelt. Gleichwohl kann plus B diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung/ Ergänzung entsteht. Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum, wobei insbesondere die Arbeitskapazität von plus B im Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt werden muss. plus B informiert den Auftraggeber über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

3.2 Das gleiche gilt auch für den Fall, dass eine Freigabe oder Abnahme noch nicht erteilt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind.

3.3 plus B erbringt u.U. auch Leistungen „aus Kulanzgründen“ zunächst unentgeltlich. plus B teilt dem Auftraggeber jeweils mit, ob dies mit oder ohne Vorbehalt erfolgt.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat eine Freigabe i.S.d. Vertrages innerhalb von 10 Tagen, ab Zugang einer Freigabeaufforderung, zu erklären, wenn die Verpflichtung von plus B vertragsgemäß erfüllt wurde. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber plus B auch die Gründe mitzuteilen, warum eine Freigabe verweigert wird. Die jeweilige Erklärung erfolgt in Textform (E-Mail, Fax, etc.). Die Freigabe gilt im Übrigen als erklärt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Erklärung, oder eine Erklärung, die nicht die Gründe einer Freigabeverweigerung erkennen lässt, abgibt. plus B wird den Auftraggeber auf die Freigabefiktion im Rahmen der Freigabeaufforderung hinweisen.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die Internetseite einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.), deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung die jeweils vereinbarte Programmiersprache geeigneten Form bzw. Qualität entsprechend den Vorgaben des Konzepts bzw. auf Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten und geeigneter Testdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

5. Verantwortlichkeit für Inhalte/ Freistellungspflichten des Auftraggebers

5.1 Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. plus B übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft plus B keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzten. Hat plus B Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzten, ist er berechtigt, die Arbeiten einzustellen. plus B wird den Auftraggeber in diesem Fall entsprechend informieren. plus B wird den Auftraggeber ebenfalls informieren, sofern Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Materialien bestehen.

5.2 Sollten Dritte plus B wegen Rechtsverletzungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber plus B von jeder Haftung freizustellen und die plus B dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung wie z.B. Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, zu übernehmen.

6. Zusammenarbeit

6.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass plus B für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet deren zeitliche Verfügbarkeit.

6.2 Termine gelten erst dann als verbindlich, wenn sie durch plus B als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden.

6.3 Sollte plus B dem Auftraggeber Besprechungsprotokolle zukommen lassen, so gelten diese als verbindlich, es sei denn der Auftraggeber hat diesen unverzüglich widersprochen.

7. Abnahme

7.1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des Vertragsgegenstandes und seiner Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers.

7.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Vertragsgegenstandes verpflichtet, sofern der Vertragsgegenstand im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist, wobei geschmackliche bzw. gestalterisch-künstlerische Gründe unbeachtlich sind. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige durch plus B wesentliche Mängel in Textform (E-Mail, Fax, etc.) anmeldet. Im Rahmen der Fertigstellungsanzeige weist plus B den Auftraggeber auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.

8. Rechte an dem Vertragsgegenstand; Nutzungsrechte

8.1 Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand, soweit plus B die Rechteinhaberin ist. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf die vertragliche vorgesehene Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung des Vertragsgegenstandes insgesamt bzw. von Bestandteilen des Vertragsgegenstandes im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente des Vertragsgegenstandes oder den vollständigen Vertragsgegenstand in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. plus B ist berechtigt, den Vertragsgegenstand mit einem dezenten Urheberhinweis zu versehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von plus B zu entfernen.

8.2 Sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht, ist plus B berechtigt, Namen und ggf. Firmenlogo des Auftraggebers zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu nutzen.

8.3 Die o.g. Ansprüche entstehen erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers. plus B kann eine Verwertung des Vertragsgegenstandes oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet dadurch aber noch nicht statt.

8.4 Soweit plus B „open source software“ o.ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.

8.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit an den jeweiligen Leistungen begründen keine Übertragung des Urheberrechts - auch nicht teilweise.

9. Vergütung, Verzug

9.1 Vergütungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

9.2 Eine zusätzliche Vergütung hat der Auftraggeber ebenfalls zu übernehmen. Eine zusätzliche Vergütung entsteht, außer in ausdrücklich benannten Fällen, u.a. dadurch, dass

  • plus B Aufwendungen in Form von Reise-, Anfahrts-, Verpflegungs-, Übernachtungskosten etc. tätig, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und erforderlich bzw. erwünscht sind
  • plus B bei der Beauftragung für Präsentationen ein angemessenes Honorar für die Ausarbeitung einer Konzeption zusteht, wobei es unerheblich ist ob die Ausarbeitungen tatsächlich verwendet werden oder es nur zu Beratungen kommt.

9.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die jeweiligen Leistungen.

9.4 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so kann plus B ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 9 % über den Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich plus B ausdrücklich vor.

9.4 Liegt eine Liefer- oder Leistungsverzögerung durch plus B vor, hat der Auftraggeber plus B zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach Ablauf der Frist ist der Auftraggeber berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% des Werts des Auftragsteil, der nicht erfüllt wurde zu verlangen, es sei denn plus B handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

10. Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers

10.1 plus B verpflichtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen und der nachfolgenden Vorschriften, den Vertragsgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

10.2 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht plus B zu. Ein Recht des Auftraggebers, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Punktes 11.

10.3 Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch plus B, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen.

11. Haftungsausschluss

plus B haftet für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen - grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet plus B nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern plus B wegen einfach fahrlässigen Verhalten haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen plus B nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht, soweit plus B eine Garantie übernommen hat, für Schäden die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich plus B zur Vertragserfüllung bedient.

12. Datenschutz; Vertraulichkeit

12.1 plus B wird jegliche Information, die sie von dem Auftraggeber vor und im Rahmen dieses Vertrages erhält, vertraulich behandeln. plus B wird die Informationen intern nur denjenigen Mitarbeitern oder Dritten zugänglich machen, die ihrer zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedürfen. Nach Abnahme des Vertragsgegenstandes wird plus B die Informationen, soweit sie verkörpert sind, entweder zurückgeben oder vernichten, sofern sie nicht zu Gewährleistungs- oder Pflegezwecken weiterhin erforderlich sind.

12.2 Es gelten die für die jeweilige Partei anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

12.3 Im Übrigen verpflichten sich beide Parteien zur Geheimniswahrung hinsichtlich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

12.4 Mitteilungen per email von plus B an den Auftraggeber über vertrauliche Daten werden nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch und Risiko versandt.

13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN – Kaufrechts.

13.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Berlin.

13.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für Berlin örtlich zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. plus B ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

14. Behandlung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Sofern der Auftraggeber ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Anwenders Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Anwenders nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden. Ausgenommen sind individuelle Vertragsabreden.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame und undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.